Wissenswertes
Ihr Tier. Ihr Recht.
Als Tierhalter stehen Sie manchmal vor rechtlichen Fragen – mit dem Nachbarn, dem Vermieter oder dem Amt. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
Rechtsschutz für Tierhalter
Je nach Tarif sind Rechtsschutz-Leistungen direkt in Ihrer Tier-Krankenversicherung enthalten. Hier sehen Sie, in welchen Situationen wir für Sie da sind.
Streit mit dem Nachbarn
ab KomfortIhr Nachbar behauptet, Ihre Katze hinterlässt Schäden in seinem Garten – oder er ärgert sich über Ihren bellenden Hund? Solche Konflikte lassen sich oft außergerichtlich lösen. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Mediation oder einen Anwalt.
Schadenersatz fordern
PremiumIhr Hund wurde von einem fremden Hund gebissen und muss behandelt werden? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz vom Halter des anderen Tieres. Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Bußgeld anfechten
PremiumIhnen wird vorgeworfen, Ihren Hund im Wald nicht angeleint zu haben? Oder Sie sollen eine Strafe zahlen, die Sie für ungerechtfertigt halten? Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz hilft Ihnen, sich gegen Bußgelder zu wehren.
Rechtlicher Beistand bei Bissen
PremiumIhr Hund hat jemanden gebissen und Sie werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen? Mit dem Straf-Rechtsschutz werden die Kosten für einen Anwalt übernommen – damit Sie sich vor Gericht professionell vertreten lassen können.
Streit mit dem Veterinäramt
ab KomfortDas Veterinäramt hat Ihr Tier wegen angeblich schlechter Haltung abgeholt und Sie möchten dagegen vorgehen? Der Verwaltungs-Rechtsschutz unterstützt Sie bei Verfahren vor Verwaltungsgerichten.
Hundesteuer anfechten
ab KomfortSie halten die Höhe Ihrer Hundesteuer für unrechtmäßig und möchten dagegen klagen? Der Steuer-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für das Verfahren vor einem deutschen Finanzgericht.
Probleme mit dem Züchter
PremiumEin Züchter hat Ihnen wissentlich ein krankes Tier verkauft, ohne Sie darüber zu informieren? Das ist kein Kavaliersdelikt. Mit dem Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
Häufige Rechtsfragen
Drei Themen, über die sich viele Tierhalter Gedanken machen.
Dürfen Vermieter Haustiere in der Wohnung verbieten?
Ein generelles Verbot für Hunde und Katzen im Mietvertrag ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zulässig. Trotzdem kann im Einzelfall ein Verbot gerechtfertigt sein – zum Beispiel wenn das Tier nachweislich andere Mieter stört oder die Wohnung beschädigt. Als Mieter haben Sie also grundsätzlich das Recht, ein Haustier zu halten – solange Sie sich rücksichtsvoll verhalten.
Darf man eine Autoscheibe einschlagen, um ein Tier zu retten?
Ja – wer eine Autoscheibe einschlägt, um ein Tier vor dem Hitzetod zu retten, muss in der Regel keinen Schadensersatz befürchten. Das Gesetz erlaubt es, in einer Notsituation Schäden zu verursachen, um ein höherwertiges Gut zu schützen. Wichtig: Vorher die Polizei oder Feuerwehr rufen, wenn möglich – und den Eingriff dokumentieren.
Krankes Tier beim Züchter gekauft? Sie sind rückwirkend geschützt.
Wenn Sie herausfinden, dass Ihr neu gekauftes Tier bereits beim Kauf krank war, sind Sie nicht schutzlos. Je nach Tarif greift der Rechtsschutz rückwirkend für bis zu drei Monate vor Vertragsbeginn – auch für den Kaufvertrag Ihres Tieres. Das bedeutet: Selbst wenn das Problem schon vor Abschluss der Versicherung entstanden ist, können Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Züchter geltend machen.
Noch Fragen?
Ivan Aziablé berät Sie persönlich und kostenlos – zu Tarifen, Leistungen und allem rund um die Absicherung Ihres Haustieres.
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